18 Aug 2009

18.8.2009 Juristen empfehlen Abschaffung der Demokratie

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In einem – einem demo­kra­ti­schen dazu – gilt die klas­si­sche staat­li­cher Macht als unum­stöß­li­ches Rechts­gut. Gesetz­ge­bung, Aus­füh­rende Gewalt und Recht­spre­chung kon­trol­lie­ren ein­an­der, gewähr­leis­ten, daß Macht­miß­brauch, wie er in der deut­schen Geschichte nicht sel­ten vor­kam, bereits im Keim erkannt und ver­hin­dert wird. Was aber, wenn eine die­ser Säu­len staat­li­cher Macht-Balance nicht abge­schafft, son­dern ein­fach an eine höhere Instanz aus­ge­lie­fert wird? (tiuz.de, TC. Stahl)

Quelle:
tiuz.de

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