In einem Rechtsstaat – einem demokratischen dazu – gilt die klassische Gewaltenteilung staatlicher Macht als unumstößliches Rechtsgut. Gesetzgebung, Ausführende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren einander, gewährleisten, daß Machtmißbrauch, wie er in der deutschen Geschichte nicht selten vorkam, bereits im Keim erkannt und verhindert wird. Was aber, wenn eine dieser Säulen staatlicher Macht-Balance nicht abgeschafft, sondern einfach an eine höhere Instanz ausgeliefert wird? (tiuz.de, TC. Stahl)
Quelle:
tiuz.de

















