Wer einmal bei Facebook war oder ein entsprechendes Plug-In genutzt hat, muss damit rechnen, zwei Jahre lang von dem Unternehmen (personifiziert) verfolgt zu werden, warnt das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein Webseitenbetreiber vor Social Plugins von Facebook & Co. »… weil diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein werden aufgefordert, die “Datenweitergabe über ihre Nutzenden an Facebook in die USA einzustellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren”.
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Via netzpolitik.org
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[…] Und was hat das nun mit Facebook zu tun? Nun, hier passiert im Prinzip genau das gleiche: Durch die Einbindung des Like-Buttons in die eigene Website (wie auch hier im Blog) werden die Besucherdaten an Facebook – in den USA – übertragen. Facebook bekommt so jeden Aufruf einer Website mit Like-Button mit und kann diesen Besuch auf den einzelnen User bezogen speichern. Und das tun sie sogar zwei Jahre lang. […]