»Kleinstgremium für die Euro-Rettung kommt der Exekutive zu nahe«, so der Untertitel beim alterwürdigen Hamburger Abendblatt. Hm Hm Hm. Noch vor gar nicht langer Zeit wurde hier über einen »neuen Konservativismus« laut(hals) gegrübelt und nun liest man hier fast progressive Zeilen. Na gut, wenn das Bundesverfassungsgericht das behauptet, muss ja wohl doch was dran sein. Oder tragen die ihre roten Roben als eine Art Gesinnungs-Fashion? Bestimmt nicht. »Das Bundesverfassungsgericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit des geheim tagenden Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF.« Tja, so ist das nun mal mit geheim tagenden Gremien. Sie sind so ziemlich das Gegenteil eines demokratischen Gremiums. Das hätte natürlich dem Bundestag und den Medienmauschlern auch schon etwas früher aufgehen können - war ja lange genug Thema. Und es wurde immerhin darüber abgestimmt - man erinnert sich an die geradezu frenetischen Pöbeleien, mit denen die Warner bedacht worden waren. Aber besser früher als gar nicht, oder? Und nun, … das kann man schon so sagen, haben wir den Salat. Denn einerseits fordert ja die aktuelle Diskussion um den »Hebel« (der aus Milliarden Fantastillionen machen soll) einiges an öffentlicher Verschwiegenheit und Desinteresse ab. Andererseits gemahnt das Bundesverfassungsgericht sozusagen den öffentlichen Diskurs an. Bei der Anzahl der hier zu verabschiedenen Rettungspläne, könne man nicht umhin, die Anzahl der Mitwisser zu erhöhen. Nicht das man am Ende den kleinen Klüngelklub der über Wohl und Wehe ganzer Staaten bestimmt der konspirativen Verschwörung bezichtigt. (Gab es in der Geschichte auch schon häufiger
) Es bleibt aber das fade Gefühl, dass trotz verfassungsrechtlicher Unkenrufe am Ende eben doch nicht diskutiert, geschweige denn gesellschaftlich abgewogen oder entschieden wird. Da werden ganz schnell dynamische Sachzwänge und sich »nervös« die Hände reibende »Märkte« anderes einfordern. Denn schließlich geht es ja darum, alles in den Sack zu kriegen. Oder, wie es Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, so nett sagte: »Die Forderung ‚Not kennt kein Gebot‹ hat den Menschen nur sehr kurzfristig Glück gebracht.«
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