Das Bundesverfassungsgericht hat’s am gestrigen Dienstag entschieden: Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil „die Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Grundsatz der Öffentlichkeit“ verletzt gewesen seien, so das Bundesverfassungsgericht.

„Wahlcomputer bieten die Möglichkeit zu technischer Manipulation, die sich überdies nachträglich nicht kontrollieren lasse. Für zukünftige Wahlen bedeutet dies, dass Wahlcomputer zumindest in dieser Form nicht mehr möglich sind. Unser Dank geht an Ulrich Wiesner als Kläger, die Holländer und den CCC für die viele Arbeit“, schreibt der FoeBuD e.V. – der „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.“ (www.foebud.org). D.h.: Neu gewählt werden muss nun nicht. Aber der Einsatz solcher Wahlcomputer ist künftig in dieser Form nicht möglich…

Aber dennoch kann man als ordentlicher Bundesbürger und Demokrat ein bisschen was aus der Sache lernen: Denn die Wahlcomputer standen laut FoeBuD e.V. auch deshalb im Test, weil es angeblich zu wenige Menschen gibt, die sich als Wahlhelfer melden. Daher hier unser Aufruf: Meldet euch. Alle dazu notwendigen Infos findet man unter den folgenden Links:

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