Volksbegehren sind irgendwie ein Seismopgraph.
Ein Seismograph für die Zufriedenheit der Bürger mit der Politik einerseits. Und ein Seismograph für das Funktionieren einer Demokratie andererseits. Deshalb lohnt sich auch ein Blick in den Berichte von Mehr Demokratie e.V. Seit 2000 will er einen Überblick darüber gegen, wie viele Volksbegehren und -initiativen durchgeführt wurden, in welchen Bundesländern dies vorwiegend (aus welchen Gründen) geschah, auf welche Themen sie sich bezogen – und welchen Erfolg sie hatten.
2007 war ein Rekordjahr für Volksbegehren in Deutschland
Die gute Nachricht zu erst: 2007 hat sich laut Mehr Demokratie e.V. mit 43 laufenden und 27 neuen Volksbegehren und -initiativen (davon 22 Anträge auf Volksbegehren und 5 auf Volkspetitionen) als ein Rekordjahr heraus gestellt. Im Verlgeich dazu: im letzten Rekordjahr 1997 gab es 23 Volksbehren und -initiativen.
Berlin war dabei mit 7 Anträgen anscheinend Spitzenreiter (auch weil hier die Verfahren anscheinend besonders bürgerfreundlich gestaltet sind). Hamburg folgte mit immerhin 5. Insgesamt liegen allerdings die Bayern mit 39 Anträgen (1946 – 2007) vorn. Das liegt laut Mehr Demokratie e.V. jedoch vor allem daran, dass Bayern als einziges Bundesland bereits vor 1989 entsprechende politische Rahmenbedingungen lieferte.
Bildung und Kultur liegt an der Spitze
Thematisch drehten sich derlei Initiativen 2007 am häufigsten um Bildung und Kultur (30%), was dem Trend insgesamt zu entspricht (rund 30% aller Volksbegehren beziehen sich auf das Thema). Auf Platz zwei folgt die Wirtschaft (22%) – hier habe vor allem das Nichtraucherschutzgesetz für Aktivitäten gesorgt, mein „Mehr Demokratie e.V.“
Soziales ist mit 19% auf dem dritten Platz – was ebenfalls mit dem Durchschnittswert von 14% insgesamt korrespondiert. Demokratie und Innenpolitik hat – über alle Volksbegehren und -initiativen gesehen – einen Anteil von 21%. Die Initiatoren von Volksbegehren und -initiativen sind in der Regel Aktionsbündnisse (20 von 27 Fällen), seltener einzelne Verbände oder Vereine (5 von 27 Fällen) und fast nie Einzelpersonen oder -parteien (1 von 27 Fällen).
Zwei Drittel aller Volksentscheide gescheitert
Angesichts solcher Zahlen mag der demokratiebewusste Bürger frohlocken. Eine Freude allerdings, die durch die Zahl der gescheiterten Voksbegehren und -initiativen gleich wieder getrübt wird: Zwei Drittel aller bis Ende 2007 gestarteten und bereits abgeschlossenen Volksbehegren (124 von 184) scheiterten bereits vor einem Volksentscheid. Sie erreichten die erforderlichen Unterschriften der 1. oder 2. Stufe nicht, wurden für unzulässig erklärt oder zurückgezogen, schreibt Mehr Demokratie e.V. Die magere Erfolgsquote von 26.% entspreche mehr oder weniger dem Durchschnitt der gesamten letzten Jahre (25%).
Das Fazit der Organisation: Noch nie gab es so viel „Bewegung von unten“ wie 2007. Am Beispiel Berlin habe sich gezeigt, dass eine bürgerfreundliche Verfahrensausgestaltung die Bürger dazu animieren könne, sich in Sachfragen politisch zu engagieren. Bisher jedoch hätten die Anträge der Bevölkerung auf Volksbegehren in den meisten Fällen jedoch keine Volksentscheide ausgelöst. Denoch seien Erfolge erzielt worden, etwa indem das Parlament Vorschläge übernommen hätte. Die hohen UNterschriften- und Abstimmungshürden, Themenausschlüsse und kurze Fristen seien dafür verantwortlich, dass die direkte Demokratie in vielen Bundesländern noch kaum greifbare Ergebnisse gebracht hätte.
Weitere Infos unter: www.mehr-demokratie.de
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