Unstimmigkeiten: Externe Mitarbeiter in Ministerien

„Externe Mitarbeiter“ in Ministerien sorgten schon ein paar Mal für Aufregung.

Der Verdacht, dass hier Lobbyisten kräftig ihre eigenen Gesetze (natürlich zugunsten der Unternehmen bzw. Branchen, für die sie arbeiten) schreiben, machte wahrscheinlich viele unruhig. Nun gibt es nach Aussagen der Organisation LobbyControl einen neuen Bericht aus dem Innenministerium, der besagt: die Zahl der von privaten Stellen in die obersten Bundesbehörden entsandten Mitarbeiter geht zurück. „Insbesondere Unternehmen und Wirtschaftsverbände scheinen das Interesse zu verlieren, seit sie nicht mehr an Gesetzen mitschreiben dürfen“, kommentiert Heidi Klein, Vorstandsmitglied von LobbyControl.

Im ersten Bericht vom August 2008 seien 18 externe Mitarbeiter aus Unternehmen und Wirtschaftsverbänden aufgelistet (von insgesamt 59). Im nun vorgelegten Bericht seien es nur noch sechs (von 46). Nur einer davon – die Berliner Wasserbetriebe – habe seine Tätigkeit nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift im Juli 2008 aufgenommen (und inzwischen beendet).

Ein Bericht über Unregelmäßigkeiten

Doch in dem Bericht sollen erneut Unregelmäßigkeiten aufgetaucht sein: Drei Fälle aus dem ersten Bericht von September 2008 seien in dem neuen Bericht nicht mehr zu finden, obwohl ihre Mitarbeit im Ministerium laut erstem Bericht im neuen Berichtszeitraum weiter lief. Umgekehrt werde im neuen Bericht ein Mitarbeiter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Gesundheitsministerium gelistet, der schon im August 2008 dort tätig war und demnach im ersten Bericht hätte aufgeführt werden müssen. „Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung es offensichtlich nicht schafft, ordentlich Rechenschaft über externe Mitarbeit in den Ministerien abzulegen“, kritisiert deshalb Heidi Klein.

Unklar bleibe zudem, so LobbyControl, ob nicht Schlupflöcher genutzt würden, die die Richtlinie biete: Von der Regulierung und Berichtspflicht werden befristete Arbeitsverhältnisse und Beratungsverträge nicht erfasst. LobbyControl kritisiert weiter, dass der Bericht nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern lediglich den Ausschüssen des Bundestages vorgelegt wird. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Bundestag ist gefragt, seine Kontrollfunktion ernst zu nehmen, die Schlupflöcher zu schließen und für umfassende Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen“, so Klein.

Laxe Umsetzung der Verwaltungsvorschrift

Weitere Kritikpunkte der Organisation lauten: Laxe Umsetzung der Verwaltungsvorschrift, mangelnde Übersichtlichkeit und die Tatsache, dass laut Bericht „nur“ eine Person im Rahmen des Personalaustauschprojektes eingesetzt worden sei – obwohl dieser in der Einleitung als wichtiger Grund für die Praxis der „externen Mitarbeiter“ überhaupt angeführt wird. Inwieweit auch Beamte im Austausch in Unternehmen oder Verbänden tätig waren, geht aus dem Bericht dagegen nicht hervor…

Weitere Infos: www.lobbycontrol.de