„Das Gesetz ist nichtig. Die vorhandenen Daten sind unverzüglich zu löschen“ – dies seien die wichtigsten Worte des heutigen Tages twittert der Foebud e.V.,  der sich zusammen mit anderen Organisation seit Jahren gegen die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung engagiert. Und es geht natürlich um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung: selbige lässt sich nicht mit Artikel 10 unseres Grundgesetzes vereinbaren…

Dort heißt es nämlich: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“. Zwar sieht das Vorratsdatenspeichergesetz keine inhaltliche Speicherung von Telefonaten (fest und mobil), Internetverbindungen, SMSen, MMSen, Emails und anderem vor. Doch schon allein aus den Verbindungen selbst in Kombination mit Uhrzeit und Ort lassen sich recht konkrete Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Allerdings sieht das Urteil eine anlass- bzw. verdachtslose Speicherung solcher Daten nicht grundsätzlich als unvereinbar mit unserem Grundgesetz an – wie das Vorratsdatenspeicherungsgesetz daher nun genau geändert wird (oder werden muss), bleibt abzuwarten.

Die Vorratsdatenspeicherung: Schäbles Nachlass

Abzuwarten bleibt auch, inwiefern sich die Entscheidung auf die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung auswirken wird, die Schäubles Nachlass schließlich zugrunde liegt.Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung forderte jedenfalls sogleich einen kompletten Stopp der flächendeckenden Überwachung. „Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern“, meint Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Recht gibt ihm dabei allerdings auch nicht nur das Bundesverfassungsgericht: Wenn man dem AK Vorratsdatenspeicherung und seinen Informationen trauen darf, dann ist auch das Volk eindeutig gegen derlei Überwachungswahn: 69,3 Prozent der Bevölkerung soll die Vorratsdatenspeicherung ablehnen (Ergebnis einer infas-Umfrage) und jeder 13. Deutsche soll wegen dieser Datensammelei schon mindestens einmal darauf verzichtet haben zu telefonieren oder E-Mails zu schreiben – also hochgerechnet 6,5 Mio. Deutsche (Forsa-Umfrage von 2008)!

Was sind das für Politiker…?

So fangen sich unsere Politiker nach der Klage gegen die Hartz-IV-Bezüge nun die nächste Ohrfeige ein. Und so langsam fragt man sich schon: Was sind das eigentlich für Volksvertreter, die nach solchen Umfrageergebnissen nicht einlenken? Was sind das eigentlich für Politiker, denen sich „laufend“ erst per Klage und Schiedsspruch des Verfassungsgerichts von ihrem unsozialen Tun abbringen lassen? Und was sind das für „Verantwortliche“, die danach ihr Amt nicht aus Scham niederlegen?

Aber sehen wir das Ganze positiv: Mit der Neuberechnung von Hartz IV sowie dem weiteren Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung können unsere Politiker nun mal so richtig zeigen, was Gutes in ihnen steckt! Nach der im Nachhinein so gescholtenen Großen Koalition, nach Regierungsmonaten einer schwarz-gelben Koalition, die sich wirklich nur noch mit dramatisch sinkenden Umfragewerten beantwortet werden kann, nach diesen ganzen Peinlichkeiten, die mich stark zum Fremdschämen zwingen, können sie nun beweisen, dass aufrechte, ehrenwerte und geradlinige Demokraten in ihnen stecken!

Online-Petition Elena

Übrigens: heute läuft die Online-Petition zu ELENA aus (dabei geht es darum, monatlich etliche Daten über Arbeitnehmer an einer zentralen Stelle (ZSS) bis zu fünf Jahre zu speichern, unter anderem etwa auch über Fehlzeiten und Abmahnungen oder Einschätzungen des Arbeitgebers – auch ohne das Wissen des jeweiligen Arbeitnehmers).

Gut 27.000 haben es bis jetzt getan (19.18 Uhr). Mit anderen Worten: Wenn man unseren Politikern schon auf die Finger schauen muss, weil man nie genau weiß, was sie nun schon wieder Verfassungswidriges aushecken – dann sollten wir es auch tun. Packen wir es an!

Weitere Infos: www.vorratsdatenspeicherung.de , www.foebud.org

Bildnachweis (v.l.n.r.): Viktor Mildenberger und Rainer Sturm, www.pixelio.de