Im Namen von über 34.000 Bürger und Bürgerinnen hat „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“ nun einen Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland  beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu geführt habe, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, berichtet die Organisation, rechne sie sich diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus.

Als erstes Argument beziehe sich der Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage, derzufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhalte, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zweitens habe auch der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom AGgezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien. „Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten“, so der Antrag wörtlich.

Vielzahl von Anbietern schafft besondere Risiken

Besonders dringlich sei die Aussetzung der ab 2009 für das Internet vorgesehenen Vorratsspeicherung, weil die Vielzahl der Anbieter von Internetdiensten besondere Risiken für die Sicherheit der Daten schaffe. Zumindest müsse die präventive Datennutzung durch Polizei und Geheimdienste, die Bayern im Juli 2008 erstmals eingeführt habe, gestoppt werden. Auch sei widersprüchlich, dass Internetnutzer nach der Einstweiligen Anordnung vom März 2008 schon bei dem Verdacht von Bagatellvergehen wie Tauschbörsennutzung oder eBay-Betrug mithilfe von Vorratsdaten identifiziert werden dürften, eine Herausgabe der Vorratsdaten etwa im Telefonbereich aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen sei.

„Internetanbietern ist dringend davon abzuraten, in die ab 2009 vorgesehene Vorratsdatenspeicherung zu investieren, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über unseren aktuellen Aussetzungsantrag entschieden hat“, erklärt der Jurist Patrick Breyer, einer der Erstbeschwerdeführer gegen die 2007 von CDU, CSU und SPD beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. „Wer ohne zwingenden Grund die Kommunikation seiner Kunden mitprotokolliert, muss mit empfindlichen Kundenabwanderungen rechnen.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sammelt Informationen über die Speicherpraxis der einzelnen Anbieter im Internet.

Die Entscheidung steht noch aus

Da die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 nach sechs Monaten ausläuft, ist bis 11. September mit einer Entscheidung über den neuen Antrag zu rechnen.

Am Samstag, den 11. Oktober soll es ab 14 Uhr zudem eine Demo in Berlin gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008 werden besorgte Bürgerinnen und Bürger in Berlin unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ auf die Straße gehen. Treffpunkt ist der Alexanderplatz um 14.00 Uhr.

www.vorratsdatenspeicherung.de