Nano-Partikel: Fluch oder Segen?

Die Nano-Technologie ist ja derzeit total angesagt. Da werden die reinsten Wunderprodukte versprochen, wie bspw. Kampfanzüge, die einen unsichtbar machen; Lotusblüten-Wandfarben, von denen der Schmutz einfach abperlt; oder Hemdenstoffe, die sich tatsächlich selbst reinigen. Tolle Sachen! Doch was bislang leider noch ungeklärt ist: Welche Auswirkung auf die Natur, die Ökosysteme und die Gesundheit von Menschen und Tieren haben diese Mini-Partikel eigentlich, die man noch nicht mal mit einem Mikroskop finden kann – ergo, auch äußerst schwierig bspw. aus Wasser, Boden oder Luft wieder heraus filtern, sollte sich tatsächlich eine Unverträglichkeit heraus stellen…?

Darüber wird in Deutschland so gut wie gar nicht öffentlich debattiert – eigentlich erstaunlich, wenn man sich die Gegenwehr ansieht, die es bspw. beim Thema Gentechnik gibt. Was wahrscheinlich auch vielen Verbrauchern gar nicht bewusst ist: Diese Nano-Partikel haben längst Einzug in unseren Alltag gehalten! In viele Cremes, Sonnenschutzmitteln, Duschgels oder Seifen sollen sie schon drin sein – ohne, dass es eine Kennzeichnungspflicht gäbe und die Konsumenten sich damit aussuchen könnten, ob sie die Partikel an ihre Haut lassen wollen oder nicht.

Ab 2012 soll sich das ändern, dann soll es eine neue EU-Kosmetikverordnung gegen, die erstmalig eine Kennzeichnungspflicht für Nano-Partikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für manche Nano-Materialien vorschreibt, wie das EU-Parlament gerade beschlossen hat. Das ist allerdings nur ein „Schritt in die richtige Richtung“, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) meint. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 müsse es jedoch ein Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien in Kosmetika gelten. Denn trotz Hinweisen auf Gesundheitsrisiken würden bereits jetzt schon Nanomaterialien unkontrolliert in Sonnenschutzmitteln, Cremes, Duschgels und Seifen eingesetzt.

Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: „Die Wirkungsweise von Nanoteilchen ist nicht ausreichend erforscht. Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht. Damit Gesundheitsschäden nicht erst erkannt werden, wenn es zu spät ist, dürfen Nanoteilchen nicht verbrauchernah eingesetzt werden.“ Beispiele für Nano-Stoffe in Kosmetika sind laut BUND etwa Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid, die häufig in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden. In Versuchen mit Zellkulturen haben sie nach Angaben des BUND Erbgut- und Zell-Schäden verursacht! In Seifen enthaltenes Nano-Silber habe sich zudem als hochgiftig für Wasserorganismen erwiesen. Fullerene, die unter anderem in Anti-Aging-Cremes enthalten sein soll, könnten die Plazenta-Schranke überwinden und von Föten aufgenommen werden.

Ein Hintergrund-Papier des BUND zu Nanopartikeln in Kosmetika gibts als PDF unter: www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/nanotechnologie/20090129_nanotechnologie_kosmetikverordnung_forderungen.pdf