In Fällen von Häuslicher Gewalt hat der gewalttätige Elternteil sich oft über einen längeren Zeitraum über Rechte und Grenzen von Partnerin und Kind hinweg gesetzt und ihnen körperliche und seelische Verletzungen zugefügt.

Auf Grund veralteter Familienideale gilt noch immer der Grundsatz „Besser ein gewalttätiger Vater als gar kein Vater“. Männer, die ihre Familien mitunter jahrelang terrorisiert haben, werden nicht als Täter begriffen, sondern als Väter. Durch die Behauptung, der Kontakt mit dem Vater diene grundsätzlich dem Kindeswohl, wird der Umgang mit dem Vater legitimiert und durchgesetzt, auch wenn alle Fakten dagegen sprechen. Wird einem gewalttätigen Ex-Mann und Vater das Umgangsrecht zugesprochen, werden damit nicht nur die Kinder gefährdet und weiter traumatisiert.

Auch die Mutter wird so gezwungen, den Kontakt zu ihrem Misshandler aufrecht zu erhalten. Hiermit unterstütze ich folgende Forderung von TERRE DES FEMMES: Wir verlangen ein klares Signal von der Justiz an die Täter, indem Ihnen das Sorge- und Umgangsrecht – zumindest vorübergehend – entzogen wird, da sie durch ihr gewalttätiges Verhalten vorerst ihre Erziehungsberechtigung verwirkt haben.

Gefährdung von Frauen bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts in Fällen Häuslicher Gewalt

TERRE DES FEMMES setzt sich kritisch mit der aktuellen Auslegung des Sorge- und Umgangsrechts bei Fällen von Häuslicher Gewalt auseinander. So hat der Ex-Ehemann von Aylin K., die wir betreuen, weiterhin das Umgangsrecht zu den gemeinsamen Kindern, obwohl er Aylin mit mehr als 20 Messerstichen fast umgebracht hat.

Selbst vom Gefängnis aus kann er fordern, die Kinder zu sehen. Diese gesetzliche Handhabung stellt für Aylin und andere betroffene Frauen eine unerträgliche Belastung und Gefahr dar. Dies gilt ebenfalls für die Kinder, denn der Kontakt zu den Gewalttätern ist auf keinen Fall dem Kindeswohl zuträglich.

Ihr könnt mit Eurer Unterschrift auf der Petition einen wichtigen Beitrag zur Änderung dieser gesetzlichen Praxis leisten. Jede einzelne Unterschrift hilft, der Forderung sowohl vor dem Familien – als auch Justizministerium Nachdruck zu verleihen

Hier geht es zur Petition (PDF)

Quelle: Terres des Femmes