Schülerdateien im Vormarsch oder: Wie kontrolliere ich meine Kinder?

So richtig trauen kann man ja niemandem mehr – und schon gar nicht der immer verrohteren Jugend (siehe auch unsere Meldung zum Thema „Schüler und Studenten proben Massenaufstand”). Deshalb ist es jetzt natürlich die Pflicht des Staates diese genauestens zu erfassen und zu beobachten…

Der rot-rote Berliner Senat plant jedenfalls nun die Erfassung aller Berliner Schüler in einer zentralen Berliner „Schülerdatei“ nach Hamburger Vorbild. Die ursprünglich bereits für heute geplante endgültige Verabschiedung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus wurde aufgrund der öffentlichen Kritik von Schüler- und Elternverbänden zunächst um 3 Wochen vertagt, berichtet der Flüchtlingsrat Berlin.

Wenn Kinder erfasst werden

Wenn jedoch alles so läuft, wie geplant, dann sollen bereits vor Beginn der Schulpflicht in dieser Datei künftig Name und Geburtstag aller Kinder, Anschrift und Telefonnummer der Eltern sowie Angaben zu nichtdeutscher Herkunftssprache und zu Behinderungen des Kindes erfasst werden. Im weiteren Verlauf sollen u.a. Verstöße gegen die Schulpflicht erfasst werden, meldet der Flüchtlingsrat Berlin. Jedes Berliner Schulkind solle überdies eine landeseinheitliche Schülernummer erhalten. Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung für Schulwesen geführte Schülerdatei sollen dann schließlich u.a. Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sowie Jugend- und Gesundheitsämter bekommen.

Erklärter Zweck der Schülerdatei sei es, zugleich Daten für die Bildungsplanung zu gewinnen und die Arbeit der Polizei- und Justizbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Schulschwänzern zu erleichtern, berichtet der Flüchtlingsrat Berlin. Im Zusammenwirken mit vorhanden Dateien wie dem Melderegister und dem Ausländerzentralregister sowie Gesetzen wie dem Aufenthaltsgesetz und dem Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz würden durch die neue Datei jedoch auch die Möglichkeiten der Polizei erheblich erweitert, gegen Kinder ohne legalen Aufenthaltstitel und ihre Eltern zu ermitteln.

Kinder zwecks Abschiebehaft in der Schule verhaften

„Die Datei erleichtert es auch, Kinder zwecks Abschiebehaft und Abschiebung ggf. in der Schule festzunehmen“, schreibt der Flüchtlingsrat Berlin in seiner Pressemitteilung. Zwar erhalte die Ausländerbehörde keinen unmittelbaren Zugriff auf die Datei, wohl aber die in ihrem Auftrag wegen illegalen Aufenthalts ermittelnden und Abschiebemaßnahmen und -haft auch vollziehenden Polizeibehörden.

„Künftig hängt in Berlin dank Schülerdatei das Recht des Kindes auf Bildung vom Aufenthaltstitel ab“, kritisiert der Flüchtlingsrat Berlin. Dies wäre ein weiterer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die in Art. 28 das Recht eines jeden Kindes auf Schulbildung garantiert…

Weitere Infos: www.fluechtlingsrat-berlin.de